Sustainability

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Redakteurin Alexandra Carlesso

Maresa Lohmann

Online-Redakteurin

Lesedauer unter

5

Minuten

Zwei Personen sitzen in einem hellen Raum auf einem Sofa und scheinen in ein Gespräch vertieft zu sein.

In Kürze zusammengefasst

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Konzerne zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten und schützt Menschenrechte sowie Umwelt. Nach der Omnibus-Reform 2025 gelten neue Fristen und der Mittelstand kann sich über Entlastungen freuen. Welche Schwellenwerte gelten, für wen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) relevanter ist und was Unternehmen nun tun sollten, erfahren Sie hier.

Definition: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die sehr große Unternehmen (>5.000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. € Umsatz) zur sorgfältigen Prüfung und Minimierung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Lieferketten verpflichtet. Nach der Omnibus-Reform von Dezember 2025 gilt sie nur noch für diesen kleinen Konzernkreis und startet einheitlich 2029. Deutsche Mittelständler mit >1.000 Mitarbeitern fallen hingegen unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 bindend ist.

Ziele und Aufgaben der CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die sehr große Unternehmen (>5.000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. € Umsatz) zur sorgfältigen Prüfung und Minimierung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Lieferketten verpflichtet. Nach der Omnibus-Reform von Dezember 2025 gilt sie nur noch für diesen kleinen Konzernkreis und startet einheitlich 2029. Deutsche Mittelständler mit >1.000 Mitarbeitern fallen hingegen unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 bindend ist. Die CSDDD zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und Korruption in der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Maßnahmen ergreifen und transparent berichten – immer risikobasiert und proportional. Die Omnibus-Änderungen habenden Umfang stark reduziert: Keine Klimatransitionspläne mehr, niedrigere Bußgelder und ein klarer Fokus auf präventive Sorgfaltspflichten. So entlastet die Richtlinie mittelgroße Firmen und konzentriert sich auf die wirklich großen Player.​

Das enthält die CSDDD-Richtlinie

Die CSDDD Schwellenwerte nach Omnibus lauten: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz. Für Nicht-EU-Firmen liegt die Schwelle bei 1,5 Milliarden Euro EU-Umsatz. Kleinere Stufen (z. B. 3.000 oder 1.000 Mitarbeiter) wurden gestrichen – das hat 80 Prozent weniger Betroffene zur Folge.​

Der CSDDD-Zeitplan

Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie bis 26. Juli 2028 um. Ab 26. Juli 2029 müssen betroffene Unternehmen handeln. Der Prozess umfasst vier Schritte:

  • Risiken in eigenen Abläufen und Lieferketten analysieren.
  • Präventive Maßnahmen umsetzen (z. B. Audits bei Zulieferern).
  • Jährlichen Transparenzbericht erstellen und in Nachhaltigkeitsberichte (nach CSRD) einfließen lassen.
  • Beschwerdeverfahren für Betroffene einrichten.

Tipp für deutsche Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden weltweit:
Nutzen Sie Ihr bestehendes LkSG-Compliance (seit 2023: >3.000 MA Vollumfang, 1.000–2.999 MA nur direkte Lieferanten) als Basis für den breiteren CSDDD-Scope. Die EU-Richtlinie erweitert ab 2029 auf indirekte Lieferanten und zusätzliche Umweltrisiken – erweitern Sie frühzeitig Risikoanalysen und Nachweisdokumentation, um Zeit und Kosten zu sparen.

Sie wollen konkrete Hilfe und schnell auf aktuelles Wissen zurückgreifen? Die Fachdatenbank Haufe Sustainability Office unterstützt Sie bei allen Herausforderungen im Nachhaltigkeitsmanagement. Mit dem integrierten KI-Chatbot CoPilot Sustainability bleibt keine Frage unbeantwortet. Jetzt entdecken! 

Relevanz der CSDDD für Unternehmen

Für die meisten deutschen KMU ist die CSDDD nur indirekt irrelevant – sie entfallen aus dem Pflichtenkreis. Indirekt wirkt sie jedoch: Als Zulieferer großer Konzerne müssen auch mittelgroße Firmen Daten liefern oder Audits zulassen. Die Richtlinie passt in den EU-Nachhaltigkeitsrahmen neben CSRD (Berichterstattung) und EUDR (Entwaldungsverordnung). Besonders Geschäftsführer:innen kleinerer Unternehmen sollten prüfen, ob ihr Betrieb Teil einer Konzern-Lieferkette ist.

CSDDD vs LkSG: Direkter Vergleich


Kriterium LkSG (Deutschland) CSDDD (EU-Richtlinie)
Schwellenwerte >1.000 Mitarbeitende weltweit >5.000 MA und >1,5 Mrd. € Umsatz (Omnibus)
Fristen Seit 2023 (erweitert 2024) Umsetzung bis 26.07.2028, Anwendung 26.07.2029
Scope Direkte Lieferanten (1. Stufe) Eigene Abläufe + direkte/indirekte Wertschöpfungskette
Klimapläne Optional Gestrichen (Omnibus) nun: Optional
Bußgelder Bis 2% des Umsatz oder 10 Mio. € Max. 3% des weltweiten Umsatzes
Haftung Strafrechtlich Zivilrechtlich (national geregelt)

Die Tabelle zeigt klar: CSDDD ist ambitionierter und breiter gefächert, aber deutlich seltener relevant – LkSG trifft den deutschen Mittelstand heute schon. Während das EU-Lieferkettengesetz erst 2029 für Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz verbindlich wird und Wertschöpfungsketten bis in die Tiefe prüft, wirkt das deutsche LkSG seit 2023 auf alle Firmen über 1.000 Mitarbeiter:innen – mit sofortigem Druck auf Risikoanalysen und Berichte.

Praktische Handlungsempfehlungen:

  • Mittelstand (1.000–4.999 MA): LkSG priorisieren, aber Lieferantendaten für Konzernanfragen sammeln – ein zentrales Nachhaltigkeits-Dossier schafft Flexibilität.
  • Konzerne (>5.000 MA): Bis 2029 Wertschöpfungsketten kartieren, LkSG-Prozesse auf CSDDD-Scope erweitern, CSRD-Integration planen.
  • Kleinunternehmen (<1.000 MA): Freiwillige Standards (z. B. VSME) nutzen, um als verlässlicher Partner aufzufallen.

So wird Compliance zur strategischen Chance: Früh investierte Nachhaltigkeit sichert Aufträge, minimiert Risiken und stärkt das Markenimage langfristig.

CSRD und CSDDD: Abgrenzung und Zusammenhang

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und CSDDD ergänzen sich im EU-Nachhaltigkeitsrahmen, unterscheiden sich aber grundlegend in Fokus und Umsetzung. CSRD fordert umfassende Berichterstattung über ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance), während CSDDD operative Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorschreibt. Nach Omnibus sind beide verschlankt: CSRD nur für >1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz, CSDDD für >5.000 MA / 1,5 Mrd. €.​

Abgrenzung:

  • CSRD: "Was berichten wir?" – Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht (ESRS-Standards), inkl. doppelte wesentliche Informationen. Fokus: Strategie, Risiken, Auswirkungen. Keine Handlungspflicht.​
  • CSDDD: "Was tun wir aktiv?" – Risikoanalyse, Prävention, Maßnahmen in Wertschöpfungsketten. Fokus: Menschenrechte/Umwelt, risikobasiert. Bußgelder bei Unterlassung.​

Zusammenhang:

Die CSDDD und CSRD sind kein Widerspruch, sondern ein geschlossenes System. Unternehmen, die unter CSDDD fallen, müssen ihre Due-Diligence-Ergebnisse – wie Risikoberichte, Präventionsmaßnahmen oder Beschwerdeverfahren – direkt in den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht übernehmen. Ab 2029 läuft beides synchron: Konzerne erstellen gleichzeitig ihren Due-Diligence-Bericht (CSDDD) und den umfassenden ESG-Bericht (CSRD).

Praxisbeispiel: CSDDD in der Lieferkette

Ein mittelständischer Maschinenbauer aus Bayern mit 800 Mitarbeitenden liefert Teile an einen globalen Autozulieferer (8.000 MA, 2 Mrd. € Umsatz). Der Zulieferer muss ab 2029 CSDDD-Risiken prüfen – inklusive des Mittelständlers. Der Maschinenbauer muss keine eigene Analyse machen, aber Arbeitsbedingungen dokumentieren und ggf. Audits zulassen. So entsteht indirekt Druck, aber auch Chance: Zertifizierte Prozesse machen attraktiv für Konzernaufträge.​

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

CSDDD ab wann? Gibt es gestaffelte Wellen?

Ab 26. Juli 2029 – keine Stufen mehr nach Omnibus.​

CSDDD vs LkSG: Was ändert sich?

LkSG gilt jetzt schon für >1.000 MA und fokussiert direkte Lieferanten. CSDDD erweitert auf indirekte Ketten, startet später und entlastet KMU direkt.​

Fällt mein Unternehmen unter die CSDDD?

Nur sehr große Konzerne (>5.000 MA und >1,5 Mrd. € Umsatz). Prüfen Sie Ihren Status und Zuliefererrollen.​

Was ist das Omnibus-Paket?

Das Omnibus-Paket ist eine EU-Reform (12/2025), die CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie verschlankt hat. Es hebt Schwellenwerte drastisch an (>1.000 MA für CSRD, >5.000 MA für CSDDD), streicht mittlere Stufen, entfernt Klimapläne und Bußgelder oberhalb 3 Prozent. Ergebnis: 80 Prozent weniger betroffene Unternehmen – vor allem KMU entlastet, Konzerne behalten Kerngesichtspunkte.

Artikel teilen