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In Kürze zusammengefasst
Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht nicht zufällig: Er ist das Ergebnis klarer Prioritäten, gelebter Verantwortung und sinnvoller Organisationsstrukturen. Wer Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden in den Fokus stellt, handelt rechtskonform und stärkt Motivation, Leistungsfähigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dieser Artikel gibt einen Überblick über gesetzliche Grundlagen – von Pflichtenübertragung bis Maßnahmenhierarchie –, Verantwortlichkeiten und die verschiedenen Typen des Arbeitsschutzes. Mit Praxisbeispiel.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsschutz: Definition und BedeutungWie ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland geregelt? Wer hat welche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz?Wie funktioniert Arbeitsschutz in der Praxis?Praxisbeispiel: Arbeitsschutzmaßnahmen im EinsatzAuf den Punkt: Warum ist Arbeitsschutz wichtig?Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen und zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten und gleichzeitig das Ziel, die Leistungsfähigkeit und Motivation im Unternehmen zu erhalten.
Der Arbeitsschutz in Deutschland basiert maßgeblich auf EU-Richtlinien, v. a. der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, und folgt einem dualen Ansatz:
Staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger sind eng verzahnt, sie nehmen jedoch eigenständig Überwachungs- und Beratungsaufgaben wahr.
Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte zu bestellen. Darüber hinaus müssen Sie Erst- und Brandschutzhelfer nach den jeweiligen Vorschriften benennen und ausbilden. In kleinen Unternehmen werden die Aufgaben häufig an externe Dienstleister ausgelagert oder von Mitarbeitenden mit anderen Hauptfunktionen übernommen, sofern diese die vorgeschriebenen Qualifikationen besitzen. In größeren Betrieben gibt es in der Regel eine eigenständige Stelle, da Umfang und Verantwortung steigen.
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden können als Alternative zur Regelbetreuung das Unternehmermodell wählen. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung erfolgt dabei bedarfsorientiert durch den Arbeitgeber, der verpflichtend an Qualifizierungsmaßnahmen, wie Fortbildungen, teilnimmt und bei besonderen Anlässen wiederum externes Fachpersonal hinzuziehen muss.
Ab 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) verpflichtend. Er dient dem regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Betriebsrat und weiteren Beteiligten.
Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und stellt die erforderlichen Ressourcen bereit. Er kann Aufgaben und Befugnisse – und damit eine Teilverantwortung – schriftlich an fachkundige Führungskräfte übertragen und muss prüfen, ob diese den Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen.
Typische delegierte Aufgaben umfassen:
Auch Mitarbeitende haben nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 bestimmte Pflichten. Sie müssen
In größeren Unternehmen überträgt der Arbeitgeber Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes häufig schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen, wie Führungskräfte. Eine sog. Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG muss konkrete Aufgaben und Verantwortungsbereiche klar benennen. Beauftragte sind folglich für die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen in ihrem Bereich zuständig. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass Beauftragte genug Zeit, die Qualifikationen und die Unabhängigkeit für ihre Aufgaben haben. Ohne Pflichtenübertragung bleibt der Arbeitgeber allein verantwortlich; mit ihr wird der Arbeitsschutz dezentral und effektiver organisiert.
In der Praxis kann der Arbeitsschutz in vier Bereiche unterteilt werden, die verschiedene Ziele verfolgen.

Während der soziale Arbeitsschutz gezielt auf besonders schutzbedürftige Menschen, wie Schwangere oder schwerbehinderte Menschen, ausgerichtet ist, betreffen die übrigen Bereiche – technischer, medizinischer und allgemeiner Arbeitsschutz – alle Mitarbeitenden im Unternehmen.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes gibt es verschiedene Maßnahmen, die je nach Situation bzw. Risiko oder Gefahr eingesetzt werden können. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
Das STOP-Prinzip ist eine gesetzlich festgelegte Maßnahmenhierarchie (vgl. §4 ArbSchG), die bei der richtigen Priorisierung hilft.

Es legt fest, dass Gefährdungen zuerst durch Substitution (z. B. Ersatz gefährlicher Stoffe) zu beseitigen sind. Reicht dies nicht aus, folgen technische (z. B. Schutzvorrichtungen), dann organisatorische (z. B. Zutrittsbeschränkungen) und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung).
Der Gesundheits- und Arbeitsschutz ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und schützt Mitarbeitende vor Unfällen, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen. Arbeitgeber müssen durch geeignete Vorsorge und Schutzmaßnahmen für Sicherheit sorgen, bei Verstößen drohen Bußgelder. Wenn Versäumnisse zu Unfällen führen, die vermeidbar gewesen wären bzw. wenn Arbeitsschutzpflichten nicht erfüllt wurden, sind Unternehmen und Führungskräfte haftbar. Auch wirtschaftlich zahlt sich wirksamer Arbeitsschutz aus: Er reduziert Fehlzeiten, steigert die Produktivität und verbessert das Betriebsklima. Gesunde Mitarbeitende sind motivierter und loyaler, folglich steigt die Mitarbeiterbindung sowie die Arbeitgeberattraktivität.
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, entsprechend der betrieblichen Erfordernisse Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden haben jedoch die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Betreuung alternativ zu organisieren, z. B.im Rahmen des Unternehmermodells. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber nach entsprechender Qualifizierung selbst bestimmte Aufgaben und zieht bei besonderen Anlässen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzu. Die Einsatzzeiten und Anzahl der SiFas richten sich grundsätzlich nach Betriebsgröße und Gefährdungspotential und sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Bei Verstößen gegen des Arbeitsschutzgesetz drohen Geldbußen bis zu 25.000 EUR. Bei Vorsatz ist auch eine Freiheitsstrafe möglich. Arbeitgeber können außerdem bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Arbeitsunfällen für die Folgekosten durch Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Er muss eine geeignete Organisation schaffen, die erforderlichen Mittel bereitstellen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Beschäftigten sind wiederum verpflichtet, Vorschriften einzuhalten, Gefahren zu melden und Schutzausrüstung richtig zu nutzen.
Unterweisungen im Arbeitsschutz müssen mindestens einmal jährlich erfolgen. Zusätzliche Unterweisungen sind bei Neueinstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, neuen Arbeitsmitteln oder nach besonderen Ereignissen, wie Unfällen, erforderlich.