Arbeitsschutz

Wiedereingliederung: Ablauf, Rechte und Voraussetzungen

Redakteurin Alexandra Carlesso

Alexandra Carlesso

Online-Redakteurin

Lesedauer unter

3

Minuten

Ein Mann in einem hellblauen Hemd steht in einer modernen Fabrikumgebung und hält ein Tablet in der Hand.

In Kürze zusammengefasst

Teaser: Mit der stufenweisen Wiedereingliederung kann die Arbeitsbelastung von Beschäftigten nach längerer Krankheit Schritt für Schritt wieder gesteigert werden. Dieser Beitrag fasst für Sie zusammen, wie die Eingliederung abläuft und worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten.

Definition: Was ist eine Wiedereingliederung?

Die stufenweise Wiedereingliederung wird auch „Hamburger Modell“ genannt und ist Teil der medizinischen Rehabilitation. Sie führt Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise an ihre volle Arbeitsbelastung heran. Der Arzt empfiehlt die Maßnahme, wenn er sie als sinnvoll erachtet und entscheidet gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, ob sie durchgeführt werden soll. Während der Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer rechtlich arbeitsunfähig geschrieben. Daher finanzieren meist die Rehabilitationsträger die Maßnahme, z. B. die Krankenkasse, und nicht der Arbeitgeber.

Wer hat Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung?

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind:

Bezieher von

  • Krankengeld,
  • Übergangsgeld (nach Reha-Maßnahmen) und
  • Verletztengeld (infolge von Arbeitsunfällen).

Es besteht allerdings kein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Durchführung. Eine Ausnahme gilt für schwerbehinderte Menschen: Hier kann sich ein Anspruch aus § 164 Abs. 4 SGB IX ergeben.

Wer zahlt das Gehalt während der Maßnahme?

Während der Wiedereingliederung erhält der Arbeitnehmer in der Regel kein Arbeitsentgelt. Er erhält stattdessen meist Entgeltersatzleistungen von der Krankenkasse oder dem zuständigen Träger. Allerdings sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers möglich.

Arbeitszeit während der Wiedereingliederung nach Krankheit

Die Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers wird individuell in einem Wiedereingliederungsplan festgelegt und beginnt meist mit wenigen Stunden pro Tag. Der behandelnde Arzt entscheidet darüber, ab wann der Start der Wiedereingliederung möglich ist. Das ist der Fall, wenn der Erkrankte so weit genesen ist, dass er die Arbeit mindestens teil- bzw. zeitweise wieder aufnehmen kann. Alle zwei bis vier Wochen erfolgt dann eine schrittweise Steigerung der Arbeitszeit, abhängig von der ärztlichen Vorgabe.  

Üblicherweise dauert eine Wiedereingliederung zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, kann aber bei Bedarf auf 12 Monate verlängert werden.

Wie läuft die stufenweise Wiedereingliederung ab?

  1. Die Wiedereingliederung kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer angestoßen werden. Der Prozess beginnt während der Arbeitsunfähigkeit und findet in Stufen statt. Der behandelnde Arzt erstellt einen Wiedereingliederungsplan und gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, für welche Tätigkeiten und in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann.
  2. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse stimmen der Maßnahme zu.
  3. Der Beschäftigte nimmt die Arbeit entsprechend dem Plan mit zunächst reduzierter Arbeitszeit auf, die Belastung wird dann schrittweise gesteigert.
  4. Nach erfolgreichem Abschluss kehrt der Beschäftigte vollständig an den Arbeitsplatz zurück.

Rolle des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber ist die Teilnahme an der Wiedereingliederung grundsätzlich freiwillig (Ausnahme: schwerbehinderte Beschäftigte). Außerdem ist er während der Maßnahme in der Regel finanziell entlastet, muss also dem Beschäftigten meist kein reguläres Arbeitsentgelt bezahlen.

Praxis-Tipp: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitnehmer eine schriftliche Wiedereingliederungsvereinbarung zu schließen, weil die Maßnahme ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet.

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Unabhängig von der stufenweisen Wiedereingliederung muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Wiedereingliederung kann auch Bestandteil eines BEM sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dürfen Arbeitgeber Beschäftigte während der Wiedereingliederung kündigen?

Ein Arbeitnehmer kann während der stufenweisen Wiedereingliederung gekündigt werden, allerdings gelten erhöhte Anforderungen an die soziale Rechtfertigung der Kündigung.

Was passiert mit dem Urlaub des Beschäftigten?

Während der Wiedereingliederung kann der Beschäftigte keinen Urlaub nehmen, da er weiterhin arbeitsunfähig ist. Der Urlaubsanspruch selbst verfällt nicht, sondern wird wie üblich berechnet.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer einen Rückfall erleidet?

Ein Rückfall während oder nach der Wiedereingliederung führt dazu, dass der Arbeitnehmer weiterhin oder erneut als arbeitsunfähig gilt.

Was unterscheidet die stufenweise Wiedereingliederung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Eine stufenweise Wiedereingliederung kann im Rahmen eines BEM erfolgen, ist aber nicht automatisch Bestandteil davon. Ebenso kann eine Wiedereingliederung auch ohne BEM durchgeführt werden. Das BEM ist umfassender und zielt auf nachhaltige Lösungen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ab.


Stufenweise Wiedereingliederung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Verpflichtung Die Durchführung ist freiwillig und bedarf der Zustimmung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse. Vom Arbeitgeber verpflichtend anzubieten, wenn ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Ziel Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen, meist durch einen Stufenplan mit allmählicher Steigerung der Arbeitszeit. Die Arbeitsunfähigkeit überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, z. B. durch Anpassung von Arbeitsplatz, Arbeitszeit oder Arbeitsorganisation.
Besonderheit Während der Maßnahme bleibt der Arbeitnehmer arbeitsunfähig und erhält in der Regel Entgeltersatzleistungen. Das BEM ist ein „offener Suchprozess“ und kann verschiedene Maßnahmen umfassen, darunter auch die stufenweise Wiedereingliederung.
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