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In Kürze zusammengefasst
Das Arbeitszeitgesetz schützt die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Es begrenzt die Arbeitszeiten und regelt die Pausen sowie Ruhezeiten – so reduziert es das Unfallrisiko am Arbeitsplatz. Erfahren Sie, was das Arbeitszeitgesetz vorgibt, welche Ausnahmen es gibt und was Unternehmen dabei beachten müssen.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient in erster Linie dazu, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung zu schützen. Es schafft einen Rahmen, der flexible und bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle ermöglicht, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Das Gesetz verfolgt folgende zentrale Ziele:
Das Arbeitszeitgesetz enthält detaillierte Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung, die sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte betreffen, z. B. zu Pausen, Überstunden und Ruhezeit. Dies sind die wichtigsten grundlegenden Regeln des ArbZG:
Die Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Im Regelfall beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit maximal 48 Stunden pro Woche.
Bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeit müssen erwachsene Beschäftigte mindestens 30 Minuten Pause einhalten. Bei mehr als 9 Stunden, sind es mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) andere Regelungen. Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit müssen sie mindestens 30 Minuten Pause einhalten. Bei mehr als 6 Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 60 Minuten.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen die Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Dabei gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten.
Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, z. B. Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und ggf. das Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn die Gesundheit gefährdet ist.
In außergewöhnlichen Fällen, z. B. Notfällen oder unaufschiebbaren Arbeiten, kann von den Vorschriften abgewichen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dann im Durchschnitt von sechs Monaten (oder 24 Wochen) 48 Stunden nicht überschreiten.
Für bestimmte Branchen wie im Straßentransport, in der Forschung und Pflege gelten abweichende oder ergänzende Vorschriften.
Unternehmen haben im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) folgende zentrale Pflichten:
Außerdem müssen Unternehmen die Überstunden der Beschäftigten aufzeichnen, also die Arbeitszeit, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:
Ja, Unternehmen müssen die Arbeitszeit, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht, aufzeichnen.
Bei Verstößen eines Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) drohen folgende Sanktionen: